Die 7 EUDR-Rohstoffe: Welche Produkte unter die Verordnung fallen

EUDR Rohstoffe im Überblick: Alle 7 Rohstoffe und ihre abgeleiteten Produkte nach der EU-Entwaldungsverordnung — von Kaffee über Palmöl bis Holz.

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Die 7 EUDR-Rohstoffe: Welche Produkte unter die Verordnung fallen

Zusammenfassung: Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erfasst sieben EUDR Rohstoffe — Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz — sowie Hunderte daraus abgeleiteter Produkte. Dieser Artikel bietet einen vollständigen Überblick über alle betroffenen Rohstoffe, erklärt die Systematik von Anhang I und II der Verordnung und zeigt, wie Unternehmen prüfen können, ob ihre Waren unter die EUDR fallen.

Die EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115) verbietet es, Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen, die zur Entwaldung beitragen. Doch welche EUDR Rohstoffe und Produkte genau betroffen sind, ergibt sich nicht immer auf den ersten Blick. Während ein Kaffeehändler seine Betroffenheit sofort erkennt, übersehen Unternehmen aus der Kosmetik-, Textil- oder Papierbranche leicht, dass auch ihre Waren unter die Verordnung fallen.

Grundlage ist Anhang I der EUDR, der die sieben relevanten Rohstoffe benennt. Anhang II ergänzt die konkreten Zolltarifnummern (HS-Codes) aller erfassten Erzeugnisse. Gemeinsam definieren beide Anhänge den gesamten Anwendungsbereich der Verordnung. Eine Einführung in die EUDR und ihre Grundlagen finden Sie im Beitrag Was ist die EUDR?.

Übersicht: Alle 7 EUDR-Rohstoffe und ihre Produkte

Die folgende Tabelle zeigt die sieben Rohstoffe der EUDR und die wichtigsten daraus abgeleiteten Produktgruppen. Die vollständige Liste der erfassten Erzeugnisse ergibt sich aus Anhang II der Verordnung mit den zugehörigen HS-Codes.

RohstoffWichtige abgeleitete ProdukteBetroffene Branchen
RinderFleisch, Leder, Milchprodukte, Gelatine, TalgLebensmittel, Mode, Pharma
KakaoKakaobohnen, Kakaobutter, Kakaopulver, SchokoladeLebensmittel, Süßwaren
KaffeeRohkaffee, Röstkaffee, löslicher Kaffee, ExtrakteLebensmittel, Gastronomie
ÖlpalmePalmöl, Palmkernöl, Derivate in Lebensmitteln und KosmetikLebensmittel, Kosmetik, Energie
KautschukNaturkautschuk, Latex, Reifen, GummidichtungenAutomobil, Industrie
SojaSojabohnen, Sojaschrot, Sojaöl, Sojalecithin, TofuLebensmittel, Futtermittel
HolzSchnittholz, Sperrholz, Papier, Pappe, Möbel, HolzkohleBau, Möbel, Verlag, Verpackung

Entscheidend: Die Verordnung erfasst nicht nur Rohstoffe, sondern ausdrücklich auch abgeleitete Produkte (Art. 2 Abs. 1-2). Ein Schokoladenhersteller ist genauso betroffen wie ein Kakaoimporteur. Details zur Abgrenzung finden Sie im Beitrag EUDR abgeleitete Produkte.

Rinder

Rinderhaltung ist weltweit einer der größten Treiber von Entwaldung. Besonders in Südamerika — allen voran Brasilien — werden jährlich Millionen Hektar Wald für Weideflächen und Futtermittelanbau gerodet. Die EUDR erfasst daher den gesamten Rindersektor.

Zu den abgeleiteten Produkten zählen Rindfleisch (frisch und verarbeitet), Leder und Lederwaren, Milchprodukte, Gelatine, Talg und Häute. Betroffen sind damit nicht nur Fleischimporteure, sondern auch die Leder- und Modeindustrie, Schuhproduzenten und die Pharmaindustrie, die Gelatine verarbeitet.

Für die Geolokalisierung müssen Unternehmen die Weideflächen oder Betriebe der Rinderhaltung nachweisen — eine besondere Herausforderung bei Tieren, die im Laufe ihres Lebens mehrere Betriebe durchlaufen. Alle Details lesen Sie im Beitrag Rinder und die EUDR.

Kakao

Kakaoanbau konzentriert sich auf tropische Regionen in Westafrika, Südostasien und Lateinamerika — Gebiete mit hoher Entwaldungsrate. Rund 70 % des weltweiten Kakaos stammen aus der Elfenbeinküste und Ghana, wo der Anbau erheblich zur Waldvernichtung beiträgt.

Die EUDR erfasst Kakaobohnen, Kakaobutter, Kakaomasse, Kakaopulver und sämtliche Schokoladenprodukte. Damit fallen Süßwarenhersteller, Bäckereien mit Schokoladenprodukten und Lebensmittelproduzenten, die Kakao als Zutat verwenden, unter die Verordnung.

Der Kakao-Sektor steht vor der Aufgabe, die Erzeugungsflächen tausender Kleinbauern mit GPS-Koordinaten zu erfassen und bis zum Ursprung rückzuverfolgen. Einen vertiefenden Überblick bietet der Beitrag Kakao und die EUDR.

Kaffee

Kaffee ist nach Erdöl einer der meistgehandelten Rohstoffe weltweit. Der Anbau findet überwiegend im sogenannten Kaffeegürtel statt — in Ländern wie Brasilien, Vietnam, Kolumbien und Äthiopien. Die Ausdehnung von Kaffeeplantagen geht dort häufig auf Kosten natürlicher Wälder.

Unter die EUDR fallen Rohkaffee (ungeröstete Bohnen), Röstkaffee, löslicher Kaffee, Kaffee-Extrakte und Kaffeeschalen. Betroffen sind Rohkaffeehändler, Röstereien, Instant-Kaffee-Hersteller und Unternehmen, die Kaffee als Zutat in Lebensmitteln verwenden.

Da viele Kaffeeplantagen kleiner als 4 Hektar sind, genügt gemäß Art. 2 Abs. 28 häufig ein einzelner GPS-Punkt als Geolokalisierung. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag Kaffee und die EUDR.

Ölpalme (Palmöl)

Palmöl ist das weltweit meistverbrauchte Pflanzenöl — und einer der umstrittensten Rohstoffe. Der Anbau von Ölpalmen in Indonesien, Malaysia und zunehmend in Westafrika und Lateinamerika hat in den letzten Jahrzehnten zu massiver Entwaldung geführt.

Die EUDR erfasst Palmöl, Palmkernöl sowie zahlreiche Derivate, die in Lebensmitteln, Kosmetik, Reinigungsmitteln und Biodiesel stecken. Die Bandbreite betroffener Produkte ist enorm: Von Margarine und Fertiggerichten über Shampoos bis zu industriellen Schmierstoffen enthalten unzählige Alltagsprodukte Palmölderivate.

Gerade bei hochverarbeiteten Produkten ist die Rückverfolgbarkeit von Palmöl bis zur Erzeugungsfläche besonders komplex. Den vollständigen Überblick gibt der Beitrag Palmöl und die EUDR.

Kautschuk

Naturkautschuk wird überwiegend in Südostasien gewonnen — Thailand, Indonesien und Vietnam sind die drei größten Produzenten. Auch in Westafrika und Zentralamerika dehnt sich der Kautschukanbau auf ehemalige Waldflächen aus.

Unter die Verordnung fallen Naturkautschuk (Latex), Kautschukplatten, Reifen, Gummidichtungen, Schläuche und weitere Kautschukprodukte. Betroffen sind vor allem die Automobilindustrie (Reifen), Maschinenbauer (Dichtungen, Förderbänder) und die Medizintechnik (Handschuhe, Schläuche).

Da Kautschuk häufig über komplexe Zwischenhandelsketten geliefert wird, stellt die lückenlose Rückverfolgbarkeit eine erhebliche Herausforderung dar. Mehr dazu im Beitrag Kautschuk und die EUDR.

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Soja

Soja ist ein zentraler Treiber der Entwaldung in Südamerika. Die Ausweitung der Sojaproduktion — insbesondere in Brasilien, Argentinien und Paraguay — hat zur Zerstörung riesiger Waldflächen im Amazonas, Cerrado und Gran Chaco geführt.

Die EUDR erfasst Sojabohnen, Sojaschrot (als Futtermittel), Sojaöl, Sojalecithin und Sojaproteinkonzentrate. Damit betrifft die Verordnung nicht nur die Lebensmittelindustrie (Tofu, Sojadrinks, Speiseöl), sondern in besonderem Maße die Futtermittelbranche: Ein Großteil der EU-Sojaimporte dient als Tierfutter für die europäische Viehwirtschaft.

Unternehmen, die Soja als Rohstoff oder Futtermittel beziehen, müssen die Erzeugungsflächen ihrer Lieferanten mit Geodaten belegen. Den vollständigen Überblick bietet der Beitrag Soja und die EUDR.

Holz

Holz war bereits unter der Vorgängerregelung — der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) — reguliert. Die EUDR erweitert den Geltungsbereich erheblich: Neben Rohholz und Schnittholz sind nun auch zahlreiche weiterverarbeitete Produkte erfasst.

Zu den abgeleiteten Produkten gehören Sperrholz, Spanplatten, Zellstoff, Papier, Pappe, Möbel, Holzkohle, Druckerzeugnisse und Verpackungsmaterial aus Holz. Damit betrifft die EUDR die Baubranche, die Möbelindustrie, den Verlagsektor, die Verpackungsindustrie und den Energiesektor (Holzpellets, Holzkohle).

Bei Holz verlangt die EUDR zusätzlich die Angabe der wissenschaftlichen Bezeichnung der Holzart (Gattung und Art). Alle Details finden Sie im Beitrag Holz und die EUDR.

Abgeleitete Produkte und Anhang II

Die EUDR unterscheidet in Art. 2 zwischen relevanten Rohstoffen (Art. 2 Abs. 1) und relevanten Erzeugnissen (Art. 2 Abs. 2). Während Anhang I die sieben Rohstoffe benennt, listet Anhang II die konkreten HS-Codes aller betroffenen Produkte auf — von der rohen Kakaobohne bis zur fertigen Schokoladentafel.

Die HS-Codes (Harmonized System) sind das internationale Klassifizierungssystem für Handelswaren. Jedes Produkt, das unter die EUDR fällt, ist in Anhang II mit seinem spezifischen HS-Code aufgeführt. Unternehmen können anhand ihrer Zolltarifnummern direkt prüfen, ob ihre Waren betroffen sind.

Eine ausführliche Anleitung zur Prüfung finden Sie im Beitrag EUDR HS-Codes: So prüfen Sie, ob Ihr Produkt betroffen ist. Ergänzend erklärt der Beitrag EUDR abgeleitete Produkte, wie die Verordnung den Begriff „abgeleitetes Erzeugnis" definiert.

Mischprodukte: Wenn mehrere Rohstoffe zusammenkommen

Ein Produkt kann gleichzeitig mehrere EUDR-Rohstoffe enthalten. Ein Schokoriegel mit Milchschokolade und Sojalecithin enthält beispielsweise drei betroffene Rohstoffe: Kakao, Rinder (über Milch) und Soja. In solchen Fällen muss die Sorgfaltspflicht für jeden enthaltenen EUDR-Rohstoff separat erfüllt werden.

Die Handhabung von Mischprodukten stellt Unternehmen vor besondere Herausforderungen bei der Rückverfolgbarkeit und Geolokalisierung. Für jeden enthaltenen Rohstoff müssen die Erzeugungsflächen einzeln nachgewiesen werden. Ausführliche Informationen dazu bietet der Beitrag EUDR Mischprodukte.

Was fällt nicht unter die EUDR?

Die Verordnung erfasst ausschließlich die sieben genannten Rohstoffe und die in Anhang II gelisteten Erzeugnisse. Produkte, die nicht in Anhang II aufgeführt sind, unterliegen der EUDR nicht — auch wenn sie aus tropischen Regionen stammen.

Beispiele für nicht erfasste Produkte und Rohstoffe:

  • Synthetische Alternativen: Kunstleder, Synthesekautschuk und Palmöl-Ersatzstoffe fallen nicht unter die EUDR.
  • Nicht gelistete Agrarrohstoffe: Mais, Reis, Baumwolle und andere Agrarrohstoffe sind aktuell nicht erfasst.
  • Recyclingprodukte: Recyceltes Papier oder wiederaufbereitetes Holz kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen sein, wenn es die Kriterien der Verordnung erfüllt.

Allerdings sieht Art. 34 eine Überprüfungsklausel vor: Die Europäische Kommission prüft regelmäßig, ob der Rohstoffkatalog erweitert werden muss. Diskutiert werden unter anderem Mais, weitere Ölsaaten und die Ausweitung auf andere natürliche Ökosysteme jenseits von Wäldern. Mehr dazu im Beitrag EUDR-Erweiterung: Neue Rohstoffe und Ökosysteme.

Ob Ihr Unternehmen grundsätzlich von der EUDR betroffen ist, erfahren Sie im Beitrag Welche Unternehmen sind von der EUDR betroffen?.

Nächste Schritte: Betroffenheit prüfen und Sorgfaltspflicht starten

Die Frage, ob ein Produkt unter die EUDR fällt, lässt sich mit drei Schritten beantworten:

  1. HS-Code prüfen: Vergleichen Sie die Zolltarifnummer Ihres Produkts mit Anhang II der Verordnung. Eine Anleitung dazu bietet der Beitrag EUDR HS-Codes.
  2. Rohstoffherkunft klären: Identifizieren Sie, welche der sieben EUDR-Rohstoffe in Ihrem Produkt enthalten sind — auch als Bestandteil oder Zutat.
  3. Sorgfaltspflicht einleiten: Sobald die Betroffenheit feststeht, beginnt die Sorgfaltspflicht mit der Sammlung von Informationen, insbesondere der Geolokalisierungsdaten der Erzeugungsflächen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Rohstoffe fallen unter die EUDR?

Die EUDR erfasst sieben Rohstoffe: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme (Palmöl), Kautschuk, Soja und Holz. Diese sind in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115 aufgeführt. Zusätzlich fallen sämtliche daraus abgeleiteten Produkte unter die Verordnung — von Schokolade über Leder bis zu Druckpapier.

Wie erkenne ich, ob mein Produkt unter die EUDR fällt?

Prüfen Sie den HS-Code (Zolltarifnummer) Ihres Produkts und vergleichen Sie ihn mit Anhang II der Verordnung. Dort sind alle erfassten Erzeugnisse mit ihren konkreten HS-Codes aufgelistet. Wenn Ihr Produkt einen oder mehrere der sieben EUDR-Rohstoffe enthält, ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit betroffen.

Was sind abgeleitete Produkte im Sinne der EUDR?

Abgeleitete Produkte (Art. 2 Abs. 2) sind Erzeugnisse, die einen der sieben EUDR-Rohstoffe enthalten oder daraus hergestellt wurden. Beispiele: Schokolade (aus Kakao), Reifen (aus Kautschuk), Möbel (aus Holz) oder Biodiesel (aus Palmöl). Die Sorgfaltspflicht gilt für diese Produkte ebenso wie für den Rohstoff selbst.

Werden weitere Rohstoffe in die EUDR aufgenommen?

Art. 34 der EUDR sieht eine regelmäßige Überprüfung des Rohstoffkatalogs vor. Die Europäische Kommission prüft, ob weitere Rohstoffe — etwa Mais oder Baumwolle — und andere natürliche Ökosysteme (z. B. Savannen, Feuchtgebiete) in den Geltungsbereich aufgenommen werden sollten. Ein konkreter Zeitplan für eine Erweiterung steht derzeit nicht fest.

Fallen Produkte aus europäischem Holz ebenfalls unter die EUDR?

Ja. Die EUDR gilt unabhängig vom Herkunftsland — auch Holz und Holzprodukte aus europäischen Wäldern fallen unter die Verordnung. Entscheidend ist, ob das Produkt in Anhang II gelistet ist und auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird. Die Geolokalisierungs- und Sorgfaltspflichten gelten auch für innereuropäische Erzeugnisse.