EUDR einfach erklärt: EU-Entwaldungsverordnung 2025
Was ist die EUDR? Die EU-Entwaldungsverordnung einfach erklärt
Zusammenfassung: Die EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115) verpflichtet Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe in die EU importieren oder auf dem EU-Markt bereitstellen, nachzuweisen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung beitragen. Betroffen sind sieben Rohstoffe — Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz — sowie daraus abgeleitete Produkte. Große Unternehmen müssen die Verordnung ab dem 30. Dezember 2025 einhalten, KMU ab dem 30. Juni 2026. Dieser Artikel erklärt die EUDR und ihre Pflichten verständlich und umfassend.
Jedes Jahr verschwinden weltweit rund 10 Millionen Hektar Wald — eine Fläche größer als Portugal. Ein erheblicher Teil dieser Entwaldung geht auf die Produktion von Agrarrohstoffen zurück, die auch in europäischen Lieferketten landen. Die EU hat darauf mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) reagiert: einer verbindlichen Regelung, die entwaldungsfreie Lieferketten zur Pflicht macht.
Für Unternehmen bedeutet das konkret: Wer bestimmte Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in der EU in Verkehr bringt, muss belegen können, dass dafür nach dem 31. Dezember 2020 kein Wald zerstört wurde. Genau darum geht es in diesem Beitrag: die EUDR einfach erklärt — von den Grundlagen über die betroffenen Rohstoffe bis zu den konkreten Pflichten.
Hintergrund: Warum gibt es die EUDR?
Die EU ist einer der weltweit größten Importeure von Rohstoffen, die mit Entwaldung in Verbindung stehen. Studien der Europäischen Kommission zeigen, dass der EU-Konsum für rund 10 % der globalen Entwaldung verantwortlich ist.
Die bisherige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) deckte nur Holz und Holzprodukte ab und setzte auf freiwillige Sorgfaltspflichten. Die Ergebnisse blieben hinter den Erwartungen zurück. Mit der EUDR hat die EU den Geltungsbereich deutlich erweitert und die Anforderungen verschärft.
Die Verordnung verfolgt drei zentrale Ziele:
- Entwaldung stoppen: Produkte, die auf entwaldeten Flächen erzeugt wurden, dürfen nicht mehr auf den EU-Markt gelangen.
- Waldschädigung reduzieren: Auch die Umwandlung von Primärwäldern oder natürlich nachwachsenden Wäldern in Plantagen fällt unter die Regelung.
- Transparenz schaffen: Unternehmen müssen ihre Lieferketten bis zum Erzeugungsort zurückverfolgen und dies mit Geodaten belegen.
Die EUDR Verordnung im Überblick
Die EUDR trägt die offizielle Bezeichnung Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten. Sie wurde am 29. Juni 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist seitdem in Kraft.
Anders als eine EU-Richtlinie gilt die EUDR als Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten — ohne dass nationale Umsetzungsgesetze erforderlich sind.
Zentrale Eckdaten
| Merkmal | Detail |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Verordnung (EU) 2023/1115 |
| In Kraft seit | 29. Juni 2023 |
| Geltung große Unternehmen | Ab 30. Dezember 2025 |
| Geltung KMU | Ab 30. Juni 2026 |
| Stichtag Entwaldung | 31. Dezember 2020 |
| Anzahl Rohstoffe | 7 (plus abgeleitete Produkte) |
Detaillierte Informationen zu den Terminen finden Sie in unserem Beitrag EUDR Zeitplan 2025/2026: Alle Fristen und Stichtage.
Welche Rohstoffe sind betroffen?
Die EUDR erfasst sieben Rohstoffe sowie sämtliche Produkte, die daraus hergestellt werden. Anhang I der Verordnung listet die betroffenen Rohstoffe, Anhang II die zugehörigen Zolltarifnummern (HS-Codes).
Die sieben EUDR-Rohstoffe im Einzelnen:
- Rinder — einschließlich Leder, Fleisch und Milchprodukte
- Kakao — einschließlich Schokolade, Kakaobutter und Kakaopulver
- Kaffee — geröstet, ungeröstet und als Extrakt
- Ölpalme (Palmöl) — einschließlich Palm- und Palmkernöl sowie Derivate
- Kautschuk — einschließlich Naturkautschuk und Produkte wie Reifen
- Soja — einschließlich Sojaschrot, Sojaöl und Sojamehl
- Holz — einschließlich Schnittholz, Papier, Möbel und Holzkohle
Entscheidend ist: Die Verordnung erfasst nicht nur die Rohstoffe selbst, sondern auch abgeleitete Produkte. Ein Schokoladenhersteller, der Kakao verarbeitet, ist ebenso betroffen wie ein Möbelproduzent, der Tropenholz einsetzt. Selbst Druckpapier oder Biodiesel auf Palmölbasis fallen unter die EUDR.
Einen vollständigen Überblick über alle betroffenen Rohstoffe und Produktgruppen finden Sie im Artikel Die 7 EUDR-Rohstoffe.
Wer muss die EUDR einhalten?
Die Verordnung richtet sich an zwei Gruppen, die in Artikel 2 definiert werden:
Marktteilnehmer (Operators)
Marktteilnehmer sind Unternehmen, die betroffene Rohstoffe oder Produkte erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus der EU exportieren. Typische Beispiele:
- Importeure, die Kaffee oder Kakao aus Drittstaaten einführen
- Hersteller, die Rohstoffe innerhalb der EU zu Produkten verarbeiten
- Exporteure, die betroffene Waren aus der EU in Drittländer ausführen
Marktteilnehmer tragen die volle Sorgfaltspflicht nach Artikel 8 der Verordnung.
Händler (Traders)
Händler sind Unternehmen in der Lieferkette, die betroffene Produkte kaufen und weiterverkaufen, ohne sie erstmals in Verkehr zu bringen. Je nach Unternehmensgröße gelten für sie vereinfachte oder vollständige Sorgfaltspflichten.
Ob Ihr Unternehmen als Marktteilnehmer oder Händler einzustufen ist, erfahren Sie im Beitrag Welche Unternehmen sind von der EUDR betroffen?.
Die EUDR-Sorgfaltspflicht: Vier Schritte
Das Herzstück der EUDR ist die Sorgfaltspflicht (Due Diligence). Die Artikel 8 bis 12 der Verordnung beschreiben ein vierstufiges Verfahren, das jeder Marktteilnehmer vor dem Inverkehrbringen durchlaufen muss.
1. Informationssammlung (Art. 9)
Unternehmen müssen folgende Daten für jede Lieferung erheben:
- Produktbeschreibung einschließlich Handelsname und HS-Code
- Menge der Ware
- Herkunftsland und Angaben zum Erzeuger
- Geolokalisierungsdaten der Erzeugungsfläche (GPS-Koordinaten oder Polygon)
- Nachweise, dass die Produkte entwaldungsfrei und im Einklang mit den Gesetzen des Erzeugerlandes hergestellt wurden
Die Geolokalisierung ist ein zentrales Element der EUDR. Für Flächen bis 4 Hektar genügt laut Artikel 2 Absatz 28 ein einzelner GPS-Punkt. Für Flächen über 4 Hektar muss ein Polygon im GeoJSON-Format übermittelt werden.
2. Risikobewertung (Art. 10)
Auf Basis der gesammelten Informationen bewerten Unternehmen das Risiko, dass ihre Produkte aus Entwaldung stammen oder gegen lokale Gesetze verstoßen. Dabei berücksichtigen sie unter anderem:
- Die Risikoklassifizierung des Herkunftslandes durch die EU (hohes, normales oder niedriges Risiko)
- Das Vorhandensein von Waldflächen im Herkunftsgebiet
- Die Verlässlichkeit der Lieferanteninformationen
- Die Komplexität der Lieferkette
3. Risikominderung (Art. 11)
Ergibt die Risikobewertung ein nicht vernachlässigbares Risiko, muss das Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um dieses Risiko zu senken. Das kann bedeuten:
- Zusätzliche Daten oder Nachweise vom Lieferanten anfordern
- Unabhängige Überprüfungen oder Audits durchführen
- Satellitenbilder der Erzeugungsfläche auswerten
- Die Lieferkette anpassen oder Lieferanten wechseln
Erst wenn das Risiko auf ein vernachlässigbares Niveau gesenkt wurde, darf das Produkt auf den EU-Markt gebracht werden.
4. Sorgfaltserklärung (Art. 4)
Vor dem Import oder Export übermittelt das Unternehmen eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) über das EU-Informationssystem. Diese Erklärung enthält die Ergebnisse der Prüfung und bestätigt, dass das Risiko als vernachlässigbar bewertet wurde.
Die Sorgfaltserklärung ist eine rechtsverbindliche Aussage. Für fehlerhafte oder falsche Erklärungen drohen empfindliche Sanktionen.
Ausführliche Informationen zum Due-Diligence-Prozess liefert der Beitrag EUDR Sorgfaltspflicht.
EUDR 2025: Die wichtigsten Fristen
Die EUDR unterscheidet bei den Anwendungszeitpunkten nach Unternehmensgröße:
- 30. Dezember 2025: Große Unternehmen müssen die Verordnung vollständig einhalten. Das betrifft Marktteilnehmer und nicht-KMU-Händler.
- 30. Juni 2026: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten eine sechsmonatige Übergangsfrist.
Ein kritischer Punkt: Der Stichtag für die Entwaldungsfreiheit bleibt der 31. Dezember 2020. Produkte dürfen nur dann auf den EU-Markt gelangen, wenn die Erzeugungsfläche nach diesem Datum nicht entwaldet wurde — unabhängig davon, wann die EUDR tatsächlich angewendet wird.
Alle Fristen und Termine im Detail finden Sie im EUDR Zeitplan 2025/2026.
Was bedeutet „entwaldungsfrei" genau?
Die EUDR definiert Entwaldung als die Umwandlung von Wald in landwirtschaftlich genutzte Fläche (Art. 2 Abs. 3). Das schließt sowohl die vollständige Rodung als auch die Waldschädigung ein — also die strukturelle Veränderung eines Waldes, etwa die Umwandlung von Primärwald in eine Plantage.
„Entwaldungsfrei" bedeutet demnach:
- Die Rohstoffe wurden auf Flächen erzeugt, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden.
- Es fand auf diesen Flächen keine Waldschädigung statt.
- Die Erzeugung erfolgte im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes (Landnutzungsrechte, Umweltvorschriften, Arbeitsrechte, Steuerrecht).
Diese Doppelprüfung — Entwaldungsfreiheit und Legalität — unterscheidet die EUDR von früheren Regelungen.
Geolokalisierung: Geodaten als Pflichtnachweis
Die EUDR verlangt, dass Unternehmen den genauen Erzeugungsort jedes Rohstoffs mit Geodaten belegen. Diese Anforderung ist in Artikel 2 Absatz 28 verankert und gilt als eine der größten operativen Herausforderungen der Verordnung.
Die Regeln im Detail:
- Flächen ≤ 4 Hektar: Ein einzelner GPS-Punkt (Breiten- und Längengrad) genügt.
- Flächen > 4 Hektar: Die Fläche muss als Polygon erfasst werden — also als geschlossene Form, die die Grenzen der Erzeugungsfläche abbildet.
- Das erforderliche Datenformat ist GeoJSON (nach RFC 7946).
Für viele Unternehmen — besonders solche mit komplexen Lieferketten und zahlreichen Ursprungsflächen — stellt die Erhebung und Verwaltung dieser Geodaten eine erhebliche Aufgabe dar.
Was droht bei Verstößen?
Die EUDR sieht empfindliche Sanktionen bei Verstößen vor (Art. 25). Die konkrete Ausgestaltung obliegt den Mitgliedstaaten, doch die Verordnung gibt einen klaren Rahmen vor:
- Geldbußen in Höhe von bis zu 4 % des EU-weiten Jahresumsatzes
- Beschlagnahme der betroffenen Waren und der daraus erzielten Einnahmen
- Vorübergehendes Verbot, betroffene Rohstoffe oder Produkte in Verkehr zu bringen
- Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und Fördermitteln
Die Sanktionen sollen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Für Unternehmen bedeutet das: Eine sorgfältige EUDR-Compliance ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein wirtschaftliches Gebot.
EUDR einfach erklärt: Was Unternehmen jetzt tun sollten
Die Umsetzung der EUDR erfordert Vorbereitung. Folgende Schritte helfen bei der Orientierung:
- Betroffenheit prüfen: Handelt Ihr Unternehmen mit einem der sieben EUDR-Rohstoffe oder daraus abgeleiteten Produkten? Prüfen Sie die HS-Codes in Anhang II der Verordnung.
- Lieferketten kartieren: Identifizieren Sie die Erzeugungsländer und -orte Ihrer Rohstoffe. Fordern Sie Geolokalisierungsdaten von Ihren Lieferanten an.
- Sorgfaltspflichtprozess aufbauen: Richten Sie interne Abläufe für Informationssammlung, Risikobewertung, Risikominderung und Sorgfaltserklärung ein.
- Geolokalisierungsdaten erstellen: Bereiten Sie die erforderlichen GPS-Koordinaten oder Polygone im GeoJSON-Format vor — beispielsweise mit EUDRTools.
- Dokumentation sicherstellen: Die EUDR verlangt, dass Unternehmen ihre Sorgfaltserklärungen und Nachweise mindestens fünf Jahre aufbewahren (Art. 12).
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist die EUDR?
Die EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115) ist die EU-Entwaldungsverordnung. Sie verpflichtet Unternehmen nachzuweisen, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nicht zur Entwaldung beitragen, bevor sie auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder exportiert werden.
Welche Rohstoffe fallen unter die EUDR?
Die EUDR erfasst sieben Rohstoffe: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme (Palmöl), Kautschuk, Soja und Holz. Zusätzlich sind alle daraus abgeleiteten Produkte betroffen — von Schokolade über Möbel bis hin zu Reifen und Druckpapier.
Ab wann gilt die EUDR?
Große Unternehmen müssen die EUDR ab dem 30. Dezember 2025 einhalten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit. Der Stichtag für die Entwaldungsfreiheit der Produkte ist der 31. Dezember 2020.
Was sind die EUDR-Pflichten für Unternehmen?
Unternehmen müssen eine vierstufige Sorgfaltsprüfung durchführen: Informationen über Herkunft und Erzeugung sammeln, das Entwaldungsrisiko bewerten, bei erhöhtem Risiko Maßnahmen ergreifen und eine rechtsverbindliche Sorgfaltserklärung über das EU-Informationssystem abgeben.
Welche Strafen drohen bei EUDR-Verstößen?
Bei Verstößen gegen die EUDR drohen Geldbußen von bis zu 4 % des EU-weiten Jahresumsatzes, die Beschlagnahme von Waren und Einnahmen, ein vorübergehendes Handelsverbot sowie der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und Fördermitteln.