Kaffee und die EUDR: Was Importeure und Röstereien beachten müssen

EUDR Kaffee: Pflichten für Importeure und Röstereien nach der EU-Entwaldungsverordnung. Sorgfaltspflicht, Geolokalisierung und praktische Umsetzung.

Primary Keyword: EUDR Kaffee Secondary Keywords: EUDR Kaffee Importeure, EUDR Kaffee Röstereien, EU-Entwaldungsverordnung Kaffee, EUDR Kaffee Sorgfaltspflicht, EUDR Kaffeebranche


Kaffee und die EUDR: Was Importeure und Röstereien beachten müssen

Zusammenfassung: Kaffee ist einer der sieben regulierten Rohstoffe der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Für Importeure, Röstereien und Händler bringt die Verordnung umfassende Sorgfaltspflichten mit sich — von der Geolokalisierung der Anbauflächen bis zur Sorgfaltserklärung vor jeder Einfuhr. Dieser Artikel erklärt, welche Kaffeeproduk­te betroffen sind, wer in der Lieferkette welche Pflichten trägt und wie sich die EUDR Kaffee-Anforderungen in der Praxis umsetzen lassen.

Deutschland ist Europas größter Kaffeemarkt und weltweit einer der bedeutendsten Importeure von Rohkaffee. Rund 170 Liter Kaffee trinkt jeder Deutsche im Durchschnitt pro Jahr. Diese Marktposition bringt unter der EUDR eine besondere Verantwortung mit sich: Die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten verändert grundlegend, wie EUDR Kaffee beschafft, importiert und auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden darf.

Seit dem 30. Dezember 2025 gelten die neuen Pflichten für große Unternehmen, ab dem 30. Juni 2026 auch für KMU. Wer Kaffee in die EU einführt oder damit handelt, muss vor jeder Lieferung nachweisen, dass der Kaffee entwaldungsfrei und legal erzeugt wurde. Grundlegende Informationen zur Verordnung finden Sie im Beitrag Was ist die EUDR?.

Kaffee als EUDR-Rohstoff: Welche Produkte betroffen sind

Kaffee ist in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115 als einer der sieben regulierten Rohstoffe aufgeführt — neben Rinder, Kakao, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Anhang II der Verordnung konkretisiert, welche Kaffeeprodukte unter die EUDR fallen, und ordnet ihnen die entsprechenden HS-Codes (Zolltarifnummern) zu.

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten betroffenen Kaffeeprodukte:

ProduktHS-CodeBeschreibung
Rohkaffee0901 11 / 0901 12Nicht gerösteter Kaffee, auch entkoffeiniert
Röstkaffee0901 21 / 0901 22Gerösteter Kaffee, ganze Bohnen oder gemahlen
Kaffeeschalen und -häutchen0901 90Nebenprodukte der Kaffeeverarbeitung
Kaffee-Extrakte und -Essenzen2101 11Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee
Löslicher Kaffee (Instant)2101 12Zubereitungen auf Grundlage von Kaffee-Extrakten

Entscheidend: Die EUDR erfasst alle Verarbeitungsstufen — von der rohen, ungerösteten Bohne bis zum fertigen Instantkaffee. Es gibt keine Ausnahme für verarbeitete Kaffeeprodukte. Auch Kaffee als Zutat in Lebensmitteln (z. B. Kaffeelikör, Tiramisu-Zutaten) kann unter die Verordnung fallen, sofern der HS-Code in Anhang II gelistet ist.

Einen vollständigen Überblick über alle sieben Rohstoffe und ihre abgeleiteten Produkte bietet der Beitrag Die 7 EUDR-Rohstoffe.

Wer ist in der Kaffee-Lieferkette betroffen?

Die Kaffee-Lieferkette umfasst zahlreiche Akteure — von der Farm bis zur Tasse. Unter der EUDR tragen diese Akteure unterschiedliche Pflichten, abhängig von ihrer Rolle als Marktteilnehmer oder Händler.

Die Kaffee-Lieferkette im Überblick

  1. Kaffeebauern und Kooperativen — Anbau und Ernte der Kaffeekirschen, häufig als Kleinbauern organisiert
  2. Exporteure und Trader — Aufbereitung, Sortierung und Export aus dem Erzeugerland
  3. Importeure — Einfuhr des Rohkaffees in die EU
  4. Röstereien — Röstung, Veredelung und Verpackung
  5. Einzelhändler und Gastronomie — Verkauf an Endverbraucher

Marktteilnehmer vs. Händler

Gemäß Art. 2 Abs. 15 der Verordnung ist ein Marktteilnehmer (Operator) jedes Unternehmen, das ein betroffenes Produkt erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Bei Kaffee ist das in der Regel der Importeur: Er führt den Rohkaffee aus einem Drittland in die EU ein und trägt die volle Sorgfaltspflicht nach Art. 8.

Röstereien, die ihren Kaffee direkt aus Erzeugerländern beziehen und selbst importieren, gelten ebenfalls als Marktteilnehmer — mit denselben umfassenden Pflichten.

Händler (Art. 2 Abs. 16) sind Unternehmen, die bereits in Verkehr gebrachten Kaffee weiterverkaufen — etwa Großhändler, Einzelhandelsketten oder Online-Shops. Große Händler unterliegen denselben Pflichten wie Marktteilnehmer. KMU-Händler profitieren von vereinfachten Pflichten gemäß Art. 4 Abs. 8.

Sorgfaltspflichten für EUDR Kaffee

Die EUDR Sorgfaltspflicht umfasst vier Schritte, die Marktteilnehmer vor jeder Kaffeelieferung durchlaufen müssen. Auf die Kaffeebranche angewendet, ergeben sich folgende Anforderungen:

Schritt 1: Informationssammlung (Art. 9)

Für jede Kaffeelieferung müssen folgende Daten erhoben werden:

  • Herkunftsland und Region — z. B. Kolumbien, Departamento Huila
  • Erzeuger oder Kooperative — Name und Anschrift der Farm oder Genossenschaft
  • Geolokalisierung — GPS-Koordinaten oder Polygone der Anbauflächen (dazu mehr im nächsten Abschnitt)
  • Produktmenge — Nettomasse der Lieferung in Kilogramm
  • HS-Code — Zuordnung gemäß Anhang II (z. B. 0901 11 für nicht entkoffeinierten Rohkaffee)
  • Erntezeitpunkt — Nachweis, dass die Ernte nach dem 31. Dezember 2020 auf entwaldungsfreien Flächen erfolgte

Schritt 2: Risikobewertung (Art. 10)

Die Risikobewertung berücksichtigt unter anderem das Herkunftsland, die Entwaldungsrate in der Anbauregion und die Komplexität der Lieferkette. Kaffee stammt überwiegend aus Ländern, in denen Entwaldung ein dokumentiertes Problem ist — darunter Brasilien, Vietnam, Kolumbien, Äthiopien und Honduras.

Art. 10 Abs. 2 nennt weitere Kriterien: die Verlässlichkeit der Lieferanteninformationen, das Risiko der Vermischung verschiedener Herkünfte und Hinweise Dritter (etwa von NGOs oder wissenschaftlichen Studien) auf Entwaldungsaktivitäten. Das Länderbenchmarking der EU-Kommission wird die Risikoeinstufung einzelner Erzeugerländer künftig maßgeblich beeinflussen.

Schritt 3: Risikominderung (Art. 11)

Ergibt die Bewertung ein nicht vernachlässigbares Risiko, muss das Unternehmen Maßnahmen ergreifen. Bei Kaffee kommen unter anderem infrage:

  • Zusammenarbeit mit zertifizierten Kooperativen, die GPS-Daten ihrer Mitglieder erheben
  • Einsatz von Satellitenmonitoring, um Veränderungen der Waldbedeckung auf Anbauflächen zu prüfen
  • Beauftragung unabhängiger Drittprüfer für Vor-Ort-Audits in Erzeugerländern
  • Anforderung zusätzlicher Nachweise wie Landnutzungsgenehmigungen oder Entwaldungsfreiheitsbelege

Schritt 4: Sorgfaltserklärung (Art. 4)

Erst wenn das Risiko auf ein vernachlässigbares Niveau gesenkt wurde, gibt das Unternehmen die Sorgfaltserklärung über das EU-Informationssystem ab. Diese Erklärung ist rechtsverbindlich und muss vor dem Inverkehrbringen der Kaffeelieferung erfolgen. Die Referenznummer begleitet das Produkt anschließend durch die gesamte Lieferkette.

Geolokalisierung bei Kaffee: Kleinbauern als Herausforderung

Die Geolokalisierungspflicht gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. f gehört zu den anspruchsvollsten Anforderungen der EUDR — besonders für die Kaffeebranche. Kaffeeanbauflächen unterscheiden sich erheblich in Größe und Struktur.

GPS-Punkt oder Polygon?

Art. 2 Abs. 28 der Verordnung unterscheidet:

  • Flächen ≤ 4 Hektar: Ein einzelner GPS-Punkt (Breitengrad, Längengrad) genügt. Das betrifft die Mehrzahl der Kaffee-Kleinbauern weltweit.
  • Flächen > 4 Hektar: Die Anbaufläche muss als Polygon mit den Koordinaten des gesamten Flächenumrisses erfasst werden. Das gilt etwa für große Kaffee-Fazendas in Brasilien.

Die Kleinbauern-Problematik

Rund 70 % des weltweiten Kaffees stammen von Kleinbauern mit Anbauflächen unter 5 Hektar. Viele dieser Produzenten — insbesondere in Äthiopien, Kolumbien, Honduras und Teilen Vietnams — verfügen über keinerlei formale GPS-Dokumentation ihrer Parzellen. In abgelegenen Anbauregionen fehlt häufig auch die technische Infrastruktur für eine systematische Geodatenerfassung.

Für Importeure und Röstereien bedeutet das: Sie müssen gemeinsam mit ihren Lieferanten und Kooperativen Lösungen entwickeln, um die Geolokalisierungsdaten zu erheben — sei es über mobile Endgeräte, Satellitenbilder oder die Zusammenarbeit mit spezialisierten Datendienstleistern.

Geolokalisierungsdaten für Kaffee erstellen: Mit EUDRTools generieren Sie EUDR-konforme GeoJSON-Dateien für Kaffee-Anbauflächen — ob GPS-Punkt für Kleinbauern oder Polygon für Großplantagen. Kostenlos im Browser, ohne Registrierung, ohne Datenspeicherung.

Herausforderungen für die Kaffeebranche

Die EUDR Kaffee-Compliance stellt die Branche vor spezifische operative Hürden, die über die allgemeinen Sorgfaltspflichten hinausgehen.

Komplexe Lieferketten mit vielen Zwischenstufen

Zwischen dem Kaffeebauern in Kolumbien und der Rösterei in Hamburg liegen häufig vier bis sechs Handelsstufen: lokale Aufkäufer, Kooperativen, Exporteure, internationale Trader und Importeure. Jede zusätzliche Stufe erschwert die Rückverfolgbarkeit bis zur Erzeugungsfläche — und erhöht das Risiko einer Vermischung von Herkünften.

Vermischung von Lots und Herkünften

Kaffeebohnen verschiedener Farmen, Regionen oder sogar Länder werden im Handel häufig gemischt, um konsistente Geschmacksprofile zu erzielen. Die EUDR verlangt jedoch die Rückverfolgbarkeit bis zur einzelnen Erzeugungsfläche. Unternehmen müssen ihre Beschaffungsprozesse so anpassen, dass die Herkunftsdaten auch bei Mischungen vollständig dokumentiert bleiben.

Datenerhebung in entlegenen Regionen

Kaffeebauern in den Hochlagen Äthiopiens oder den Bergregionen Kolumbiens haben oft keinen Zugang zu digitaler Infrastruktur. Die systematische Erfassung und Übermittlung von GPS-Koordinaten erfordert Investitionen in Schulungen, mobile Erfassungsgeräte und Datenmanagement — Kosten, die letztlich auf die Lieferkette umgelegt werden.

Compliance-Kosten für kleine Röstereien

Kleine und mittelständische Röstereien, die Kaffee direkt importieren, tragen als Marktteilnehmer die volle Sorgfaltspflicht. Der administrative Aufwand für die Informationssammlung, Risikobewertung und Sorgfaltserklärung kann für Betriebe mit wenigen Mitarbeitern erheblich sein. Häufige Fehler bei der EUDR-Umsetzung lassen sich durch frühzeitige Vorbereitung und klare Prozesse vermeiden.

Länderbenchmarking und Kaffee-Erzeugerländer

Das EUDR-Länderbenchmarking gemäß Art. 29 stuft Erzeugerländer in drei Risikokategorien ein: hohes, normales und niedriges Risiko. Die Einstufung beeinflusst direkt den Umfang der Sorgfaltspflicht: Bei Hochrisikoländern verschärfen sich die Kontrollanforderungen, bei Niedrigrisikoländern können vereinfachte Prüfungen gelten.

Die wichtigsten Kaffee-Erzeugerländer und ihre voraussichtliche Risikoeinstufung im Überblick:

LandAnteil an der Welternte (ca.)EntwaldungsproblematikErwartete Risikostufe
Brasilien35 %Abholzung im Cerrado und AmazonasNormal bis hoch
Vietnam17 %Entwaldung im zentralen HochlandNormal
Kolumbien8 %Regionale Entwaldung in AndenregionNormal
Äthiopien4 %Waldverlust in Kaffee-WaldgebietenNormal bis hoch
Honduras3 %Entwaldung im Westen und NordenNormal bis hoch
Peru3 %Amazonas-Entwaldung für KaffeeanbauNormal

Hinweis: Die endgültige Ländereinstufung durch die EU-Kommission stand zum Redaktionszeitpunkt noch aus. Bis zur Veröffentlichung gelten alle Länder als Standardrisiko (normales Risiko).

Für Importeure ist die Risikoeinstufung des Herkunftslandes ein zentraler Faktor in der Risikobewertung nach Art. 10. Unternehmen, die Kaffee aus Ländern mit hoher Entwaldungsrate beziehen, sollten sich auf intensivere Prüfpflichten und häufigere Behördenkontrollen einstellen.

Nächste Schritte für Kaffee-Importeure und Röstereien

Die EUDR verändert die Spielregeln für die gesamte Kaffeebranche. Wer frühzeitig handelt, sichert sich einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die erst unter Zeitdruck reagieren. Folgende Schritte sind jetzt entscheidend:

  1. Betroffenheit prüfen: Gleichen Sie die HS-Codes Ihrer Kaffeeprodukte mit Anhang II der Verordnung ab. Bestimmen Sie Ihre Rolle — Marktteilnehmer oder Händler.
  2. Lieferketten kartieren: Identifizieren Sie alle Stufen Ihrer Kaffee-Lieferkette bis zur Erzeugungsfläche. Wo fehlen Daten? Welche Lieferanten können GPS-Koordinaten liefern?
  3. Geolokalisierungsdaten erheben: Fordern Sie von Ihren Lieferanten GPS-Koordinaten oder Polygondaten der Anbauflächen an — im GeoJSON-Format mit mindestens sechs Dezimalstellen.
  4. Sorgfaltspflichtprozess aufbauen: Implementieren Sie die vier Schritte der EUDR-Sorgfaltspflicht als dokumentierten, wiederholbaren Prozess in Ihrem Unternehmen.
  5. Dokumentation sicherstellen: Richten Sie ein System für die fünfjährige Aufbewahrungspflicht gemäß Art. 12 ein — für Lieferantendaten, Geolokalisierungsdaten, Risikobewertungen und Sorgfaltserklärungen.
EUDR-konforme GeoJSON-Dateien für Kaffee erstellen: Mit dem kostenlosen GeoJSON-Konverter von EUDRTools erstellen Sie Ihre Geolokalisierungsdaten in vier Schritten: Produzent → Produkt → Geolokalisierung → Export. Alle Kaffee-HS-Codes aus Anhang II sind hinterlegt. Ohne Registrierung, ohne Datenweitergabe.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Kaffeeprodukte fallen unter die EUDR?

Die EUDR erfasst alle Kaffeeprodukte, die in Anhang II der Verordnung (EU) 2023/1115 mit HS-Codes gelistet sind: Rohkaffee (grüne Bohnen), gerösteter Kaffee, Kaffee-Extrakte, löslicher Kaffee (Instant) und Kaffeeschalen. Die Verordnung gilt unabhängig von der Verarbeitungsstufe — von der rohen Bohne bis zum fertigen Instantprodukt.

Wer trägt die Sorgfaltspflicht bei Kaffee — Importeur oder Rösterei?

Der Importeur als Erstinverkehrbringer trägt die primäre Sorgfaltspflicht gemäß Art. 8. Röstereien, die Kaffee direkt aus Erzeugerländern importieren, gelten ebenfalls als Marktteilnehmer und tragen dieselben Pflichten. Röstereien, die bereits importierten Kaffee von einem EU-Händler beziehen, gelten als Händler mit entsprechend abgestuften Pflichten.

Brauche ich für jede Kaffeefarm GPS-Koordinaten?

Ja. Gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. f müssen für jede Erzeugungsfläche Geolokalisierungsdaten im GeoJSON-Format vorliegen. Für Anbauflächen bis 4 Hektar genügt ein einzelner GPS-Punkt. Für Flächen über 4 Hektar ist ein Polygon mit den Umrisskoordinaten erforderlich. Die Koordinaten müssen mindestens sechs Dezimalstellen aufweisen.

Gilt die EUDR auch für fair gehandelten oder zertifizierten Kaffee?

Ja. Zertifizierungen wie Fairtrade, Rainforest Alliance oder UTZ ersetzen die EUDR-Sorgfaltspflicht nicht. Sie können jedoch als ergänzender Nachweis in die Risikobewertung einfließen (Art. 10 Abs. 2). Die EUDR verlangt eigenständig die Erfüllung aller vier Due-Diligence-Schritte — unabhängig von bestehenden Zertifizierungen.

Was passiert, wenn Kaffee aus einem Hochrisikoland stammt?

Bei Kaffee aus Ländern mit hoher Risikoeinstufung (gemäß Länderbenchmarking nach Art. 29) steigen die Kontrollquoten durch die zuständigen Behörden auf bis zu 9 % der Marktteilnehmer und Lieferungen (Art. 24 Abs. 3). Unternehmen müssen mit intensiveren Prüfungen rechnen und ihre Risikominderungsmaßnahmen entsprechend verstärken — etwa durch unabhängige Audits und erweiterte Satellitenbildanalysen.